Rapid Flight Service GmbH Logo

Flugzeuge einfach & schnell mieten!

Kontakt

E-Mail: sales@rapidflightservice.com

Telefon: +43 660 5430116

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ („AGB“) enthalten wichtige Informationen zu Ihren gesetzlichen Rechten, Rechtsmitteln und Pflichten. Durch den Zugriff auf die Rapid Flight Service-Plattform oder der Nutzung der Rapid Flight Service -Dienstleistungen erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

 

1. Begriffsbestimmungen

Wenn in den AGB „Rapid Flight Service“ „wir“, „uns“ oder „unser“ genannt wird, bezieht sich dies auf die Rapid Flight Service GmbH (Firmennummer: FN 000000) mit der Adresse 8230 Löffelbach 51, Österreich, Gerichtsstand Graz.

 

Kunde:

Der Rapid Flight Service -Kunde (einschließlich seines Vertreters/seiner Vertreter), dessen/deren Daten in einem Chartervertrag angeführt sind.

Flugzeugbetreiber:

Der Luftfahrzeugbetreiber, auf dessen Angebot, die Kundenvereinbarung zur Durchführung des Fluges basiert, zu den im Chartervertrag mit www.rapidflightservice.com festgelegten Bedingungen.

 

Flugzeug:

Jedes Fahrzeug, mit oder ohne Motor, das fliegen kann, z. B. ein Flugzeug oder ein Hubschrauber, im Zusammenhang mit dem vereinbarten Flug.

 

Flug:

Alle im Chartervertrag aufgeführten Flüge, einschließlich aller Flugpositionierungen, die der Luftfahrzeugbetreiber zur Ausführung des vereinbarten Vertrags durchführen muss.

 

Chartervertrag:

Der rechtsverbindliche Vertrag zwischen Rapid Flight Service und dem Kunden, bei dem der Kunde, allen im Vertrag festgehaltenen Bedingungen des Flugzeugcharters zustimmt.

 

Charter Preis:

Der mit dem Kunden vereinbarte Preis für die Charterreise, der im Chartervertrag vereinbart wurde.

 

Stornierung:

Die Aufforderung des Kunden, den oder die Flüge, nach vereinbartem Chartervertrag, zu stornieren.

 

2. Leistungsumfang von Rapid Flight Service

Die Rapid Flight Service GmbH ist eine Dienstleistungsfirma, über die der Kunde Preisangebote einholen und private Charterflüge buchen kann, die von einer Reihe von Flugzeugbetreibern angeboten werden. Bei der Buchung eines Charterfluges über Rapid Flight Service GmbH geht der Kunde eine direkte und rechtsverbindliche Beziehung mit dem Flugzeugbetreiber ein. Sobald der Kunde einen Flug mittels Chartervertrag gebucht hat, wird Rapid Flight Service den Kunden, in seiner Tätigkeit als Vermittler, voll unterstützen.

3. Gültigkeit von Angeboten

Ein Angebot ist so lange unverbindlich, bis eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und Rapid Flight Service in Form eines Chartervertrages getroffen wurde. Rapid Flight Service behält sich das Recht vor, Angebote auch nach Vereinbarung mit dem Kunden zurückzuziehen.

 

4. Stornierung

Für den Fall, dass der Kunde die Stornierung des/der im Chartervertrag vereinbarten Fluges/Flüge verlangt, verpflichtet sich der Kunde, die folgende Entschädigung an Rapid Flight Service zu zahlen: bis 50% des vollen Chartervertragspreises nach Vertragsabschluss. Wenn die Stornierung binnen 15 Tagen vor dem im Chartervertrag vereinbarten Abflug erfolgt, werden 100% des vollen Preises verrechnet.

 

5. Charter-Bedingungen

Rapid Flight Service fungiert ausschließlich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Flugzeugbetreiber. Der Charterpreis wird dem Flugzeugbetreiber von Rapid Flight Service nach Abzug einer Vermittlungsgebühr bezahlt.

 

5.1

Der Kunde verpflichtet sich, Rapid Flight Service in der, im Chartervertrag festgelegten Währung und Zahlungsmethode, zu bezahlen.

 

5.2

Alle Preise unterliegen branchen- und kraftstoffbedingten Preisschwankungen. Wenn sich der Preis zwischen dem Zeitpunkt der Vereinbarung und dem Abflugtermin um mehr als 5% erhöht, wird der Charterpreis entsprechend angepasst und dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

5.3

Der in den Charterverträgen vereinbarte Charterpreis schließt Flugzeugenteisung, Bodentransportdienste, Inflight-Wi-Fi (WLAN), SATCOM-Dienste und spezielle Verpflegungswünsche aus, sofern dies nicht ausdrücklich im Chartervertrag angegeben und mit Rapid Flight Service vereinbart wurde.

 

5.4

Wenn der Luftfahrzeugbetreiber nicht in der Lage ist einen, mittels Chartervertrag vereinbarten Flug, auf Grund einer flugzeugtechnischen Ursache, Krieg, kriegerischen Ereignissen, Aufständen, terroristischen Handlungen, Unfällen mit Luftfahrzeugen, höherer Gewalt jeglicher Art oder Ereignissen, auszuführen, bemühen sich Rapid Flight Service und der Flugzeugbetreiber nach vernünftigen, kaufmännischen Möglichkeiten, einen geeigneten Flugzeugersatz zu finden und Rapid Flight Service legt dem Kunden etwaige zusätzliche Kosten offen. Wenn die Bemühungen von Rapid Flight Service, ein Ersatzflugzeug zu finden, erfolgreich sind, dieses aber vom Kunden abgelehnt wird, dann wird dem Kunden, der im Chartervertrag vereinbarte Preis, in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Wenn die Bemühungen von Rapid Flight Service, ein Ersatzflugzeug zu finden, erfolglos bleiben, dann wird dem Kunden, der vereinbarten Preis, abzüglich der Vermittlungsgebühr, refundiert. Im Falle einer Rückerstattung wird der Rückerstattungsbetrag anteilig und auf Grundlage des Prozentsatzes der geflogenen Reise berechnet. Wären beispielsweise 4 Stunden von insgesamt 10 Flugstunden nicht verfügbar, würden dem Kunde 40% des vereinbarten Charterpreises rückerstattet.

 

5.5

Alle Charterverträge basieren auf international anerkannten ICAO- und IATA-Flughafencodes und nicht auf Flughafennamen, die möglicherweise in unkorrekter Form verwendet werden.

 

5.6

Rapid Flight Service übernimmt keine Haftung gegenüber dem Kunden im Falle der Nichtbeförderung aufgrund von Zoll-, Polizei-, Gesundheits-, Einwanderungs- und anderen gesetzlichen Bestimmungen eines Staates, in den oder aus dem das Flugzeug geflogen werden soll.

 

5.7

Rapid Flight Service bemüht sich nach besten Kräften, dem Kunden dabei zu helfen, alle zum Zeitpunkt des Fluges geltenden gesetzlichen Reisebestimmungen zu übermitteln. Diese Anforderungen umfassen die Gültigkeit von Reisepässen, Visa und/oder Gesundheitszeugnissen („ausreichende Reisedokumente“), die von allen Passagieren, sowohl bei der Abreise als auch bei der Ankunft, den zuständigen staatlichen Behörden vorgelegt werden müssen. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass alle Passagiere im Besitz der ausreichenden Reisedokumente sind.
Wird einem Passagier das Boarding bei der Abreise oder die Einreise bei der Ankunft verweigert, weil keine ausreichenden Reisedokumente vorgelegt werden, haftet der Kunde für alle zusätzlichen Kosten, die dadurch diesem Passagier entstehen.
Kann der Luftfahrzeughalter einen Flug nicht durchführen, weil ein Passagier keine ausreichenden Reisedokumente vorlegt, wird der Flug als vom Kunden storniert behandelt und es gelten die allgemeinen Rapid Flight Service Stornierungsbedingungen.

 

6. Enteisung

Im Falle von Flugzeugenteisungskosten (einschließlich Flugzeughangar) ist der Kunde in vollem Umfang dafür verantwortlich, dem Flugzeugbetreiber diese Kosten zu erstatten.
Rapid Flight Service verlangt eine Kreditkartenreservierung für die ungefähren Kosten einer möglichen Enteisung. Sollte der Kunde die Enteisungskosten nicht per Kreditkarte absichern lassen, ist Rapid Flight Service berechtigt, die Zahlung der Enteisungskosten dem Kunden zu verrechnen.